Geschäftsführer haften für die IT-Sicherheit im Unternehmen

IT-Sicherheit ist auch Sache der Geschäftsführung!

Dabei ist nicht nur der Schutz vor Schadsoftware, sondern insbesondere die Datensicherung gemeint. Kommt durch eine mangelnde Sicherung zu einem Datenverlust, haftet der Geschäftsführer, sogar in einer GmbH. Bei schweren Verstößen gegen Datenschutzrichtlinien drohen Schadensersatzansprüche oder Bußgelder, abgesehen von Finanz- und Imageschäden für das Unternehmen selbst.

Das wichtigste zur Datensicherung auf einen Blick:

  • Eine unzureichende Datensicherung wurde vom Oberlandesgericht als grob fahrlässig verurteilt.
  • Haftungsrisiken bestehen sowohl für den unternehmenseigenen IT-Verantwortlichen, als auch für die Geschäftsführung.
  • Laut OLG soll eine Datensicherung täglich erfolgen, eine Vollsicherung mindestens einmal wöchentlich.

Als DATAline Kunde seid ihr mit Sicherheit schon im Besitz einer konformen Datensicherung. Was aber nicht vergessen werden darf: Würde diese auch im Falle einer notwendig gewordenen Rücksicherung auch reibungslos und so schnell wie möglich die Daten wiederherstellen?
Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir eine regelmäßige Testrücksicherung mit uns zu vereinbaren, bestenfalls einmal im Monat!